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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AMT Abken – Die Nr.1 in Norddeutschland

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§1 Allgemein

1.1. Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von AMT-Abken Medizintechnik GmbH (im weiteren Verlauf AMT) gelten für die gesamten Geschäfte mit unseren Kunden ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, AMT hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AMT gelten auch dann, wenn AMT in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AMT gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.

1.2. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher (§13 BGB) als auch Unternehmer (§14 BGB).

1.3. Sämtliche Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Fax genügt).

§2 Angebot und Geschäftsabschluss, Änderungsvorbehalt

2.1. Angebote der AMT erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung. Ist eine Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so kann AMT dieses Angebot innerhalb von vier Wochen seit Zugang annehmen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung zustande.

2.2. Unsere Kostenvoranschläge/Angebote Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte hieran stehen alleine uns zu.

2.3. AMT behält sich Änderungen bei der Ausführung der Leistung im Rahmen der handelsüblichen Mengen- und Qualitätstoleranzen vor. Insbesondere kann ein mitgeliefertes Peripheriegerät von dem im Vertrag bezeichneten Gerät abweichen, wenn dies nicht zu einer Änderung von Leistung oder Qualität des Hauptgerätes führt.

§3. Lieferungen, Leistungszeit, Teilleistungen

3.1. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist. Der Kunde darf die Annahme der Lieferung wegen unerheblichen Mängeln oder Abweichungen an Peripheriegeräten gemäß 2.3. nicht verweigern.

3.2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen AMT, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, wobei AMT dem Kunden die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzeigt. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die AMT nicht zu vertreten hat und durch die AMT die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, sowie behördliche Maßnahmen und auch von AMT nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sich hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zu lösen, wenn er nachweist, dass die noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat. Ist eine Teilleistung bewirkt, kann der Kunde sich vom Vertrag insgesamt nur lösen, wenn er darüber hinaus nachweist, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat.

3.3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch AMT setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Kunden voraus.

3.4. AMT ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§4. Preise, Zahlungsbedingungen, -verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

4.1. Die Preise von AMT verstehen sich ßsoweit nichts anderes vereinbart istß frei Haus inklusive des Aufstellens und der Kosten für die Verpackung und deren Entsorgung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei der Lieferung von Ultraschall-Zubehör über einem Bestellwert von 250,00netto gehen die Verpackungs- und Versandkosten zu unseren Lasten. Ausgenommen hiervon sind Waren über 10 Kg (z.B. Gerätewagen, Gelbehälter etc.). Für nach Fälligkeit der Rechnung erforderliche Mahnungen wird je Mahnung eine Mahngebühr von 10,00fällig.

4.2. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Service-Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.

4.3. AMT ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist AMT berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4.4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn AMT über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

4.5. Gerät der Kunde in Verzug, so ist AMT berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch AMT ist zulässig.

4.6. Wenn AMT Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn AMT andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist AMT berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. AMT ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

4.7. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten oder von AMT anerkannt ist.

4.8. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten oder von AMT anerkannt ist.

4.9. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit schriftlicher Vollmacht von AMT berechtigt.

§5. Eigentumsvorbehalt

5.1. AMT behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Vertrag vor. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist AMT berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch AMT liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, AMT hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes, sowie Leih- und Demogeräte pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Verbraucher diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Bei Demo- und Leihgeräten geht die Haftung auf den Nutzer über.

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln, vor Schlägen, Stößen und mechanischer Belastung zu schützen und trocken und staubfrei in geschlossenen Räumen zu lagern. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Unternehmer tritt schon jetzt alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an AMT ab. AMT ist berechtigt, die Vorlage von Nachweisen über das Bestehen des Versicherungsschutzes zu verlangen. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind, muss der Unternehmer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und andere Verfügungen durch den Unternehmer sind, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, unzulässig.

5.4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde AMT unverzüglich schriftlich Nachricht zu geben, damit AMT Klage nach §771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, AMT die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den AMT entstandenen Schaden.

5.5. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an eine dritte Person veräußert, wird AMT schon jetzt aufgrund hiermit ausdrücklich vereinbarter Forderungsabtretung Inhaber der vertraglichen Ansprüche mit allen Nebenrechten, die gegenüber dem Dritten bestehen. Abtretungen und Verpfändungen dieser Forderungen sind von der vorherigen Zustimmung von AMT abhängig.

5.6. Zur Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ist der Kunde nicht befugt.

5.7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug ist AMT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§6. Gefahrübergang, Transportversicherung

6.1. Lieferungen durch AMT an Unternehmer erfolgen ab Lager Wunstorf. Bei Lieferung ohne Aufstellung geht die Gefahr mit Auslieferung auf den Kunden über. Wenn die Lieferung beim Kunden aufgestellt werden und eine einmalige Einweisung erfolgen muss oder vereinbart ist, geht die Gefahr auch dann auf den Kunden über, wenn dieser die Einweisung oder das Aufstellen aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird dabei nicht gehemmt und richtet sich nach 4.2. dieser AGB.

6.2. Nimmt der Kunde die Lieferung bereits vor Einweisung in Betrieb, geht die Gefahr mit dem Beginn der Nutzung auf ihn über. Eine Haftung schließt AMT in diesem Fall aus.

6.3. Im Fall der Versendung an Unternehmer wird AMT auf Wunsch des Unternehmers auf dessen Kosten zu seinen Gunsten eine Transportversicherung abschließen. Die Gefahr geht auf den Unternehmer über, wenn der Vertragsgegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird; dies gilt auch beim Transport durch AMT. Transportschäden sind AMT sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6.4. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache -auch beim Versendungskauf- erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

6.5. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.

§7. Gewährleistung

7.1 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und Softwarefehlern. Hierzu gehören insbesondere Abweichungen an Peripheriegeräten gemäß 2.3.

7.2. Ist der Käufer Unternehmer, leistet die AMT für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. AMT ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für die Verbraucher bleibt.

7.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.4. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.5. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei AMT. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von AMT. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, triff ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

7.6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Vertragserfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn AMT die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

7.7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (8.3. 8.4. dieser AGB). Bei gebrauchten Sachen stehen dem Kunden keine Gewährleistungsansprüche zu.

7.8. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7.9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Gerätedokumentation, ist AMT lediglich zur Lieferung eines mangelfreien Produkthandbuches verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel des Produkthandbuches der ordnungsgemäßen Nutzung entgegensteht.

7.10. Bei von AMT gelieferten Gebrauchtgeräten erhält der Kunde für verdeckte Mängel eine 6 monatige Garantie im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt und werden von AMT in vollem Umfang weitergegeben.

7.11. Gewährleistungsansprüche jeder Art gegenüber AMT sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn irgendwelche Bestandteile der Anlage ohne schriftliche Genehmigung von AMT verändert oder ausgetauscht werden. Dies gilt auch für Verschleißteile, sowie für den Fall anderer ßuns nicht zuvor genannterß Verwendungszwecke, welche von dem betriebsüblichen Anwendungsbereich abweichen.

7.12. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel gegen AMT stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§8. Haftungsbeschränkungen

8.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der AMT auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet die AMT bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

8.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

8.3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der AMT grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

8.4. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der AMT nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

8.5 Für Sachmängel bei Gebrauchtgeräten an Unternehmer wird nicht gehaftet.

8.6 AMT übernimmt keine Haftung dafür, dass die Anwendung der Hard- und Software-Produkte nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.

§9. Ersatzteile

Als Ersatzteile kann AMT erforderlichenfalls auch geprüfte Gebrauchtteile oder an deren Stelle andere funktionserhaltende technische Lösungen anbieten.

§10. Rücktrittsrecht

Nur wenn AMT eine Verletzung vertraglicher Pflichten zu vertreten hat, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 3.2 Satz 1 und 2 sowie für Mängel. Im Fall von Mängeln ist der Kunde gemäß der Regelung in den Ziffern 7.1., 7.2. und 7.5. zum Rücktritt berechtigt, in den Fällen der Ziffer 3.2 Satz 1 und 2 ist der Kunde gemäß Ziffer 3.2 Satz 3 zum Rücktritt berechtigt.

§11. Anwendersoftware

Wird dem Kunden mit unseren Lieferungen Anwendersoftware zur Verfügung gestellt, so wird ihm hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Software auf den mitgelieferten Produkten, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen. Eine Kopie der Software darf nur zu Sicherungszwecken erfolgen, jegliche Änderungen an der Software sind verboten. Das Nutzungsentgelt für die Software ist im Kaufpreis enthalten. Updates werden gesondert berechnet.

§12. Aufstellung und Kundendienst

12.1. Aufstellung und Kundendienst werden durch AMT oder von durch AMT vermittelten autorisierten Fachfirmen durchgeführt.

12.2. Vor Anlieferung von Ultraschallgeräten hat der Kunde zu gewährleisten, dass der Aufstellungsort leicht zugänglich, die baulichen Voraussetzungen gegeben, ausreichende Räumlichkeit, ausreichende Be- und Entlüftung, ein für Laufrollen und das Gewicht des Gerätes geeigneter Boden, ausreichende Tragfähigkeit des Bodens sowie die notwendigen Elektroanschlüsse vorhanden, ausreichend gegenüber Feuchtigkeit und Sole geschützt, gegenüber dem übrigen Praxisbereich ausreichend gegen die üblichen Betriebsgeräusche des Gerätes abgeschirmt ist bzw. sind.

12.3. Erschwernisse bei der Anlieferung und Aufstellung von Ultraschallgeräten können gesondert in Rechnung gestellt werden, ebenso alle zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn bei Anlieferung am Tage des vereinbarten Aufstellungstermins die unter Ziffer 12.2 genannten Voraussetzungen nicht vorhanden sind.

12.4. Ersatzteile und Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistung liegen, müssen vom Kunden gesondert bezahlt werden.

12.5. Wird im Fall von Reparaturen der Kostenanschlag um bis zu 8% (der Gesamtsumme) überschritten, so ist dies unschädlich und entspricht der handelsüblichen Praxis. Sollten die Kosten über 8% steigen, wird AMT den Kunden hierüber informieren und einen erneuten Auftrag erhalten müssen.

§13. ElektroG

Für die Entsorgung der von uns gelieferten Produkte (ElektroG) ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde verzichtet im Entsorgungsfall auf die Einrede der Verjährung. Ebenso wird durch unsere Lieferung der jeweilige Hersteller der Produkts von der Entsorgungs- und Rücknahmepflicht befreit.

§14. Sonstiges

14.1. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Wunstorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes (CISG) sind ausgeschlossen. Der Export der Waren der AMT in Länder außerhalb der Europäischen Union bedarf der Zustimmung von AMT unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

14.3. Sollte eine Bestimmung der vorgenannten Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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